Infos zu Mischlingshündin / Mix Hündinnen Inserate
Kleinanzeigen Neuregelung ab März 2018 gemäss Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) Artikel 76a - Anbieten von Hunden - Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel. Unter anderem sind Vorname, Name, Adresse der Anbieterin oder des Anbieters und die Herkunft des Hundes zwingend in jedem neuen Mischling Hündinnen Inserat anzugeben!
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Forumsbeitrag:
«TSchV: Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel | März 2018»