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Haltungshinweis für Eidechsen: Je nach Land, Bundesland oder Kanton ist für Eidechsen eine entsprechende Haltebewilligung erforderlich! Die Haltebewilligung muss vom Reptilienhalter beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Z. B. für die Schweiz finden Sie Infos unter www.blv.admin.ch - Schlangen, Warane, Eidechsen, Leguane und Chamäleone.

Smaragdeidechse in Echte Eidechsen

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