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Grüner Leguan – Haltungshinweis: Je nach Land, Bundesland oder Kanton ist für Leguane eine Haltebewilligung erforderlich. Sie muss von der Halterin oder dem Halter beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Informationen für die Schweiz erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu Schlangen, Waranen, Eidechsen, Leguanen und Chamäleonen.

Grüner Leguan in Leguane

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