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Im Hundemarkt gilt: Nach Artikel 76a der Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) sind in jedem Rassehund Inserat Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters sowie das Herkunfts- und das Zuchtland anzugeben. Zur Bekämpfung des illegalen Tier- und Hundehandels im Internet gelten verschärfte Bestimmungen für Kleinanzeigen. Beachten Sie zum Hundekauf auch die Checkliste «Augen auf beim Hundekauf!» des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Nur offizielle Stammbaumpapiere (z. B. FCI, VDH, SKG, KfT, …) garantieren die Reinrassigkeit von Rassehunden – eine «selbstgebastelte» Ahnentafel ist wertlos. Mehr dazu im «Info Welpen-/Hundehandel».
Rassehunde
1 Inserat
Beachten Sie zum Hundekauf auch die Checkliste «Augen auf beim Hundekauf!» des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Hundemarkt: Nach Artikel 76a der Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) – Anbieten von Hunden, Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel – sind in jedem Rassehund Inserat Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters sowie das Herkunfts- und das Zuchtland anzugeben.
Zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Tier- und Hundehandels im Internet gelten verschärfte Bestimmungen für Kleinanzeigen.
Übrigens: Nur offizielle Stammbaumpapiere (z. B. FCI, VDH, SKG, KfT, …) garantieren die Reinrassigkeit von Rassehunden. Lassen Sie sich nicht von einer wertlosen, «selbstgebastelten» Ahnentafel täuschen, die von keinem namhaften Hundezuchtverein anerkannt ist.
