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Haltungshinweis für Chamäleone: Je nach Land, Bundesland / Kanton ist für Chamäleone eine entsprechende Haltebewilligung erforderlich! Die Haltebewilligung muss vom Reptilienhalter beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Z. B. für die Schweiz finden Sie Infos unter www.blv.admin.ch - Schlangen, Warane, Eidechsen, Leguane und Chamäleone.

Chamäleons

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