Die Frettchenhaltung ist am ehsten zu vergleichen mit Katzen. Die Frettchen gelten in der Schweiz als Wildtier (Haltebewilligung erforderlich) und sind Raubtier, d.h. reine Fleischfresser. Die Bestimmungen sind klar geregelt und die Haltung von Frettchen wird vom Veterinäramt vorgängig kontrolliert, nachdem man den Sachkundenachweis vorlegen kann. [Quelle Tierinserat Nr. 297739]